Plan B
Unsere Hilfe
Du arbeitest mit Kindern und Jugendlichen ...
Du als Verantwortliche/r in der Jugendverbandsarbeit und/oder als Jugendleiter/in machst Angebote für Kinder oder Jugendliche. Zum Beispiel: Ferienfreizeiten und Ausflüge, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (wie Fitnesskurse, Biokochen, gesundes Frühstück, ...), Bildungsangebote (wie Jugendleiterschulungen und thematische Seminare, ...).
Ist es dir schon passiert, dass Kinder oder Jugendliche aus finanziellen Gründen an euren Angeboten nicht teilnehmen konnten? Dann bist du bei uns richtig. Seit Januar 2011 unterstützt unser Kinder- und Jugendhilfsfonds „Plan B” Kinder und Jugendliche, die an Ferienfreizeiten und Maßnahmen der Jugendarbeit teilnehmen wollen.
Kein Kind, kein Jugendlicher darf aus finanziellen Gründen ausgeschlossen sein! Als Jugendverband seid ihr antragsberechtigt.
Wir fördern Kinder und Jugendliche ...
zwischen 6 und 26 Jahren, die aktives Mitglied einer Kemptener Jugendgruppe/eines Jugendverbandes sind, und in Kempten oder im Altlandkreis wohnen. Als Kemptener gelten auch Kinder, die in Kempten zur Schule gehen oder eine Berufsausbildung absolvieren.
Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld 2 beziehen oder Sozialhilfe bekommen oder Wohngeld erhalten oder sonstige finanzielle Notlagen zu bewältigen haben.
Die Förderhöhe beträgt 75 Prozent (maximal 400 Euro pro Maßnahme) des in der Ausschreibung genannten Teilnahmebeitrages.
Mit dem Bürgensystem entfällt bis zu einer Förderhöhe von 20 Euro pro Jugendlichem/Kind eine Bedürftigkeitsprüfung. So können eure Anträge schnell und unkompliziert genehmigt werden.