Die Arbeitsbrücke
Maßnahme nach §45 Abs. 1 Satz 1 SGB III - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Maßnahmeinhalt
Die „Arbeitsbrücke“ ist eine sechsmonatige, intensivierte personale Beratung, Begleitung und Unterstützung im Einzelfallkontext. Die methodische Arbeitsweise des Case Managements folgt dabei einer festen Struktur und orientiert sich an der individuellen Bedarfslage der einzelnen Teilnehmerin/des einzelnen Teilnehmers.
Gegenstand der Maßnahme ist die Aktivierung zur beruflichen Eingliederung mit dem Maßnahmenziel der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III mit folgender, schwerpunktmäßiger Zielsetzung:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt;
- Steigerung des Eigenengagements und der Motivationsleistung der Teilnehmer/innen, der regionalen Mobilität zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wie auch in der grundlegenden Flexibilität in der beruflichen Integration;
- Absolvierung eines betrieblichen Praktikums;
- Förderung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit durch Verringerung der Benachteiligungskriterien;
- Stärkung der beruflichen und sozialen Kompetenzen.
Zugangsweg
Eine Zuweisung in die Maßnahme "Arbeitsbrücke" kann nur durch das Jobcenter Kempten erfolgen, sofern die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Absatz 1 des § 45 SGB III vorliegen. Dementsprechend stellen das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit einen Aktivierungsgutschein aus, welcher die Kunden zur Teilnahme an der Maßnahme „Arbeitsbrücke“ berechtigt.
Zielgruppe für die Teilnahme an der Maßnahme „Arbeitsbrücke“ sind junge erwerbsfähige SGB II/ III- LeistungsempfängerInnen unter 25 Jahren ohne Beschäftigung, die in Kempten wohnen und soziale, bildungsbedingte, individuelle, psychosoziale oder strukturelle Benachteiligungskriterien aufweisen.
Netzwerk
Die „Arbeitsbrücke“ arbeitet in der Verzahnung der individuellen Einzelfallhilfe mit dem Netzwerkmanagement innerhalb des SGB II, III und anderer Dienstleister zur Realisierung der Lotsen- und Vermittlungsfunktion von benachteiligten Jugendlichen/ jungen Erwachsenen. Abhängig von den individuellen Problemlagen werden entsprechend individuelle, weiterführende Hilfen anderer, ergänzender Einrichtungen erforderlich und dementsprechend durch die Case Managerinnen der Arbeitsbrücke an die jeweilige Stelle übergeleitet.
Kontakt
Zuweisung ist nur durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit möglich!
Daniela Fischer (auf dem Bild links)
Mobil: +49 172 3546250
E-Mail: fischer@sjr-kempten.de
Barbara Dempfle (auf dem Bild rechts)
Mobil: +49 162 2140844
E-Mail: dempfle@sjr-kempten.de