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Stadtjugendring Kempten: Infos und Tipps
Stadtjugendring Kempten: Infos und Tipps
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Infos und Tipps

für Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendleiter/innen

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Infos und Tipps für Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendleiter/innen
Infos und Tipps für Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendleiter/innen
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Auf dieser Seite veröffentlichen wir aktuelle und bewährte Informationen und Tipps für die erfolgreiche Arbeit in den Jugendverbänden und Jugendgruppen sowie für Jugendleiterinnen und Jugendleiter.

Bootsführer und Bootsführerinnen | Schulungssript



Corona: Gesundheitsschutz und Hygiene



Jugendschutz (gesetz) | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend



Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Strafrecht | Fachanwalt.de



Jugendschutz, Verkehrsrecht, Strafrecht | Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.



Mehr Zeit für Jugendarbeit - das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG)



Schwimmen und Wassersportaktivitäten in der Jugendarbeit



Bootsführer und Bootsführerinnen | Schulungsscript


Seit vielen Jahren verleihen das Amt für Jugendarbeit und der Stadtjugendring Kempten Schlauchboote und Canadier an Jugendgruppen, freie Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Kempten und im Oberallgäu.

Eine Voraussetzung für die Berechtigung, die Boote auszuleihen, ist der Nachweis einer fachlichen Qualifikation. Das Amt für Jugendarbeit und der Stadtjugendring bieten deshalb regelmäßig im Rahmen ihres Seminarprogramms Schulungen für Jugendleiter/innen und Aktive in der Jugendarbeit an.

Grundlage der Ausbildung ist das Script Hinweise und Tipps für Bootsführer und Bootsführerinnen.



Foto: SJR Kempten
Schulungsscript für Bootsführer und Bootsführerinnen
Schulungsscript für Bootsführer und Bootsführerinnen
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Corona: Gesundheitsschutz und Hygiene für die Jugendverbandsarbeit in Kempten

Corona: Gesundheitsschutz und Hygiene für die Jugendverbandsarbeit in Kempten


Der Stadtjugendring unterstützt alle Jugendverbände in Kempten bei der Realisierung von Jugendarbeit auch in Zeiten von Corona.

An dieser Stelle werden wir immer wieder aktualisiert Informationen, Tipps und Arbeitshilfen einstellen. Wir hoffen, dass ihr als Jugendverbände diesen Service annehmt und dass er euch in diesen für die Jugendarbeit nicht leichten Zeiten hilft.

Wir beraten euch gerne:
Alexander Haag | Telefon: +49 831 9600950 | E-Mail: haag@sjr-kempten.de
und Rolf Disselhoff | Telefon: +49 831 9600950 | E-Mail: disselhoff@sjr-kempten.de

Informationen des Bayerischen Jugendrings zu den Bedingungen für Jugendarbeit in Zeiten von Corona.



Regeln und Rechte im Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Strafrecht


Die Website Fachanwalt.de hält aktuelle und detaillierte Informationen zum Thema Jugendschutz bereit. Weitere Schwerpunkte liegen bei den Themen Verkehrsrecht, Asylrecht, Schwerbehindertenrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht.
Darüber hinaus enthält die Website zahlreiche Rechtstipps, die auch für Nicht-Juristen interessant zu lesen sind.



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Regeln und Rechte im Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Strafrecht
Regeln und Rechte im Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Strafrecht
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Jugendschutz (gesetz)


Die Internetplattform "Jugendschutz aktiv" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet aktuelle und umfangreiche Informationen zum Jugendschutz: Infos für Eltern und Erziehende | Infos für Gewerbetreibende und Veranstalter | Jugendschutz-Rechner (Was müssen Eltern und Aufsichtspersonen wissen?) |  Jugendschutzgesetz | Linksammlung zum Jugendschutz | Schulungsfilm



Jugendschutz, Verkehrsrecht, Strafrecht


Die Internetplattform „Bussgeldkatalog.com” des Verbandes für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. bietet aktuelle und detaillierte Informationen zum Thema Jugendschutz. Weitere Schwerpunkte liegen bei den Themen Verkehrsrecht, Flensburger Punktesystem, Bußgeldbescheid und Strafrecht.



Jugendschutz, Verkehrsrecht, Strafrecht
Jugendschutz, Verkehrsrecht, Strafrecht

Foto: röhr:wenzel journalistenbüro
Neues Freistellungsgesetz Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG)
Neues Freistellungsgesetz Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG)
© Foto: röhr:wenzel journalistenbüro

Neues Freistellungsgesetz
Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG)


Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern.

Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit überarbeitet und das neue Jugendarbeitfreistellungesetz beschlossen, dass zum 01. April 2017 in Kraft tritt.

Für wen gilt das Freistellungsgesetz?
Es gilt für ehrenamtliche Jugendleiter/-innen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Schüler/-innen können von ihren Schulleitungen beurlaubt werden, dieses Gesetz findet allerdings keine Anwendung. Das Kultusministerium steht derartigen Beurlaubungen positiv gegenüber, solange keine schwerwiegenden schulischen Gründe dagegensprechen. Das Gesetz findet auch auf Beamten und in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehende Personen entsprechend Anwendung.

Wofür wird Freistellung gewährt?
Mit der Neufassung des Gesetzes wurden folgende Gründe festgelegt: 1. für ehrenamtliche Tätigkeit bei Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch | 2. zur Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung für entsprechende Tätigkeiten dienen.

Das bedeutet, dass bspw. für Freizeitmaßnahmen, Jugendbildungsangebote, internationale Jugendarbeit und vieles mehr eine Freistellung möglich ist. Im neuen Gesetz wird darauf verzichtet alle Bereiche der Jugendarbeit einzeln zu benennen.

Nach der neuen gesetzlichen Regelungen können Gremienveranstaltungen nur dann noch als Freistellungsgrund dienen, wenn sie die Vorbereitung von Angeboten von Jugendarbeit umfassen oder Teile der Aus- und Forbildung enthalten.

Für welche Zeiträume wird freistellung gewährt?
Mit der Neufassung ist die Freistellung nicht mehr nur tageweise möglich, sondern auch für kürzere Zeiträume. Insgesamt kann pro Jahr für maximal 12 Veranstaltungen Freistellung gewährt werden. Pro Jahr kann Freistellung für einen Zeitraum gewährt werden, der dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht.

Wie wird freistellung beantragt?
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein. Den Antrag selbst stellt die Jugendorganisation, für dessen Maßnahme/Angebot der/die Jugendleiter/-in zum Einsatz kommt. Der Antrag muss in Textform - also per Post oder auch per E-Mail - an den Arbeitgeber gesendet werden. Eine Kopie des Antrags muss an den Bayerischen Jugendring gesandt werden (freistellung@bjr.de). Der Antrag wird auf einem gesonderten Antragsformular gestellt.

Kann der Antrag abgelehnt werden?
Der Antrag gilt als bewilligt, wenn ihn der Arbeitgeber nicht spätestens zwei Wochen vor dem beantragten Zeitraum in Textform ablehnt. Die Ablehnung ist in Textform gegenüber dem Antragsteller, dem Arbeitnehmer und dem BJR zu begründen. Ein Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Es dürfen sowohl aus der Genehmigung als auch einer Ablehnung für den Arbeitnehmer keine Nachteile im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis entstehen.

Erstattung von Verdienstausfall
Der Bayerische Jugendring vergibt Verdienstausfallzuschüsse über ein Fachprogramm aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung. In welcher Höhe und was genau gefördert wird, kann von den aktuell zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig sein. Es empfiehlt sich, hier immer beim Bayerischen Jugendring den aktuellen Stand abzufragen.





Schwimmbadbesuche mit Kinder- und Jugendgruppen


Wie kann ich Schwimmbadbesuche mit Kinder- und Jugendgruppen in der Jugendarbeit rechtssicher gestalten? Was muss ich beachten? Vor diesen Fragen stehen viele Jugendleiter/innen und Veranstalter von Freizeitfahrten. Der Bayerische Jugendring hat im Frühjahr 2018 dazu eine Information veröffentlicht. Konkreter Auslöser war der tragische Freibad-Unfall einer Achtjährigen im Sommer 2014 und Verurteilung der damaligen Betreuerin wegen fahrlässiger Tötung durch das Amtsgericht Kulmbach im April 2018.




Rechtsfragen beim Schwimmen sowie bei Wassersportaktivitäten in der Jugendarbeit


Viele Fragen rund um das Thema „Schwimmen und Wassersport“ in der Jugendarbeit beantwortet ein umfangreiches Skript von Rechtsanwalt Stefan Obermeier. Der Autor ist seit vielen Jahren der Referent zum Thema „Rechtsfragen in der Jugendarbeit“ im süddeutschen Raum. Auch der Stadtjugendring Kempten setzt bei seinen Seminaren auf sein Fachwissen. Das Skript kann beim Stadtjugendring bestellt werden. Aus Urheberrechtsgründen liegt es nur in gedruckter Form vor.

Bestellungen bitte an: info@stadtjugendring-kempten.de Bitte gebt eure Postanschrift an, da wir das Skript nur in gedruckter Form verschicken. Es ist nicht dafür gedacht, es kostenlos im Internet zu veröffentlichen!

Foto: Pixabay
Schwimmbadbesuche mit Kinder- und Jugendgruppen
Schwimmbadbesuche mit Kinder- und Jugendgruppen
© Foto: Pixabay

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